Speichern von Verbindungsdaten

"Bremen (dpa). Die Deutsche Telekom darf Telefonnummern aus Anrufen ƒber ihr digitales Breitband-Netz ISDN nur noch maximal vier Tage lang komplett speichern. Ein entsprechendes Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts (OVG) wurde gestern bekannt. Damit korrigiert das OVG eine gèngige Praxis der Telekom, die in der Vergangenheit vollstèndige Verbindungsdaten eines Anschlusses bis zu 80 Tagen nach einem Gesprèch zum Zweck des Einzelgebƒhrennachweises gespeichert hatte. Geklagt hatten zwei Bremer Rechtsanwèlte, die in der Speicherung ihrer Telefonnummern den Vertrauensschutz ihrer Mandanten gefèhrdet sahen. Danach kÜnnte die Staatsanwaltschaft ƒber das Fernmeldeanlagengesetz auch schon bei der Ermittlung von Bagatelldelikten an die Daten herankommen."
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